Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mietverhältnisse in Deutschland bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Die Höhe der Miete wird unter Berücksichtigung der Festsetzungen im BGB grundsätzlich im Mietvertrag vereinbart. Hierbei ist die Größe, die Lage, der Zustand und die Ausstattung der Immobilien zu beachten. In einigen Regionen besteht die Mietpreisbremse, die die Miethöhe begrenzen kann, um überhöhte Mieten zu verhindern. In Hessen betrifft dies aktuell 49 Städte.
Eine Erhöhung der Miete kann vom Vermieter nicht willkürlich erfolgen und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zum einen müssen die Bestimmungen des BGB eingehalten werden und zum anderen die Vereinbarungen im Mietvertrag berücksichtigt werden. Hierbei ist zu beachten, dass in einigen Fällen unwirksame Klauseln im Mietvertrag vereinbart wurden.
Neben der Mieterhöhung besteht auch die Möglichkeit des Mieters gegenüber dem Vermieter zur Mietminderung. Die Mietminderung tritt dann ein, wenn ein Mangel an der Wohnung entstanden ist, die den Mieter in seiner Wohnsituation beeinflusst. Dies kann z.B. durch eine defekte Heizung, Schimmel, Bauarbeiten oder ähnliches verursacht sein.
Mit einem Gutachten über den Mietwert erhalten Sie eine objektive Einschätzung der erzielbaren Miete. Hierbei werden sämtliche Faktoren wie z.B. Lage, Größe Ausstattung und der Zustand sowie vergleichbare Mietpreise berücksichtigt.
Mit ausführlichen Erläuterungen zur Ermittlung des Wertes, bildet es die Grundlage für Mietverhandlungen oder rechtliche Auseinandersetzungen.
Das Gutachten kann sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien erstellt werden und trägt zur Transparenz und Fairness auf dem Immobilienmarkt bei.
Bei der Festsetzung der Miete ist die Wohn- bzw. Nutzfläche grundlegend. Da nicht alle Flächen der vermieteten Räumlichkeiten für die Erhebung der Miete berücksichtigt werden dürfen, muss im Rahmen der Mietwertermittlung eine Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung erfolgen.
Bei der Wohn- und Nutzfläche gibt es häufig Unstimmigkeiten zwischen der angegebenen Fläche im Mietvertrag und der tatsächlichen Fläche. Sollten die Flächen voneinander abweichen, ist eine Mietminderung zu prüfen. Als Sachverständige übernehmen wir die Überprüfung der Wohn- und Nutzfläche gerne für Sie.
Bestehen Mängel oder Schäden an der Mietsache, kann der Mieter die Reduzierung der Miete verlangen, da er nicht den vollen Nutzen aus der Immobilie ziehen kann.
Die Mietminderung muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß des Mangels stehen.
Die Festsetzung und Durchsetzung der Mietminderung ist für Mieter häufig problematisch, da diese nicht pauschalisiert werden kann.
Wir übernehmen für Sie daher gerne die Feststellung über die angemessene Höhe der Mietminderung.
Einige Verträge beinhalten die Möglichkeit zur Mietanpassung in Form einer Wertsicherungsklausel.
Sie dient dazu, den Wert einer Immobilie vor Inflation zu schützen und ermöglicht es, Miet- oder Pachtverträge regelmäßig an die aktuelle Preisentwicklung anzupassen. Dadurch wird gewährleistet, dass der Vermieter oder Verpächter angemessen von der Wertsteigerung der Immobilie profitiert. Gleichzeitig wird der Mieter oder Pächter vor übermäßigen Kostensteigerungen geschützt.
Mit unserer Überprüfung der Wertsicherung, erfahren Sie, ob und in welcher Höhe eine Anpassung der Miete oder Pacht möglich ist.
Telefon: 49 60814638586
E-Mail: sm@immowert-consulting.com
Adresse: Am Zäunefeld 5, Neu-Anspach, 61267, Germany
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