Die Wohnflächenberechnung dient dazu, die exakte Größe der bewohnbaren Fläche einer Immobilie zu ermitteln. Sie ist von entscheidender Bedeutung für Mietverträge, Kaufverträge, Steuerberechnungen, Versicherungen, zur Vorlage bei Banken zur Immobilienfinanzierung und anderen rechtlichen Transaktionen im Immobilienbereich.
Es existieren verschiedene Methoden zur Wohnflächenberechnung, die je nach Zweck entsprechend angewandt werden. Üblicherweise wird die Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder der DIN 277 errechnet.
Die Berechnung erfolgt anhand eines von uns erstellten Aufmaßes oder anhand von vorliegenden Grundrissen.
Zur Wohnfläche zählen in der Regel Räume wie Schlafzimmer, Wohnzimmer, Esszimmer, Küche und Badezimmer. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Balkone, Terrassen und Dachgeschosse zur Wohnfläche gezählt werden. Hierbei spielen Faktoren wie die Größe und die Nutzbarkeit der Flächen eine Rolle.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist als gesetzliche Verordnung, seit dem 01.01.2004 in Deutschland in Kraft.
Die Einhaltung der Wohnflächenverordnung ist für Sozialwohnungen und geförderten Wohnbau durch das Wohnraumförderungsgesetzt vorgeschrieben.
Im Zweifel über die vorhandene Wohnfläche, orientieren sich die Gerichte an diese Verordnung.
Wurde im Mietvertrag keine andere Berechnungsmethode über die Wohnfläche vereinbart, gilt die Wohnflächenverordnung.
Die DIN 277 teilt Wohnflächen in Verkehrsflächen, Funktionsflächen und Nutzflächen im Haus auf.
Hierbei ergibt sich im Gegensatz zur WoFlV eine höhere Wohnfläche, da Flächen die in der WoFlV nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden können, mit der DIN 277 vollständig berücksichtigt werden.
Die Anwendung der DIN 277 erfolgt insbesondere bei der Berechnung von Baukosten.
Unstimmigkeiten über die Wohnflächenberechnung können zu Konflikten führen, da diese rechtliche Relevanz aufweisen. Eine deutlich von der angegebenen Fläche abweichende Wohnfläche kann beispielsweise zu Anfechtungen von Miet- oder Kaufverträgen führen. Um solche Probleme zu vermeiden, ist es empfehlenswert, bei Vertragsabschlüssen auf klare Vereinbarungen und genaue Messungen zu achten.
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